European Parliament 12 April 2000, Entschließung des Europäischen Parlaments zum EU/Afrika-Gipfel

Also known as

European Union · · · 12-04-2000

(Abänderung 43) Artikel 22 Absatz 3 Unterabsatz 2 Das Ergebnis der Kontrollen muß vor der Erstellung und Wei- terleitung eines Abschlußberichts mit der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedstaats erörtert werden. Das Ergebnis der Kontrollen muß vor der Erstellung und Wei- terleitung eines Abschlußberichts mit der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedstaats erörtert werden.

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