Verfassungsgerichtshof Österreich 29 November 2011, ECLI:AT:VFGH:2011:B1663.2010
Also known as
Austria · · · 29-11-2011
Leitsatz Gegenstandslosigkeit der Beschwerde gegen die Beseitigung von Zahlungserleichterungen für eine Pauschalgebühr infolge Aufhebung des die Gebühr vorschreibenden Bescheides durch den VfGH Spruch Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt. Verfahrenskosten werden nicht zugesprochen.BegründungBEGRÜNDUNG 1. Mit Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 10.
Read the full text
This document is published by ris.bka.gv.at.
Moonlit adds the citation network, article-level links and cross-references, which are available to search for free.
Sign in to Moonlit