Bundesarbeitgericht 10. Senat 5 June 2020, 10 AZN 53/20

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Germany · · · Cited by 35 · 05-06-2020

Leitsatz Ein elektronisches Dokument, das aus einem besonderen elektronischen Anwaltspostfach versandt wird und nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, ist nur dann auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht, wenn die das Dokument signierende und damit verantwortende Person mit der des tatsächlichen Versenders übereinstimmt.

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