Bundesgerichtshof 5. Zivilsenat 2 December 2011, V ZR 30/11

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Germany · · · 02-12-2011

Leitsatz 1. Zu den erstattungsfähigen Kosten für die Entfernung eines unbefugt auf einem Privatgrundstück abgestellten Fahrzeugs zählen nicht nur die Kosten des reinen Abschleppens, sondern auch die Kosten, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung des Abschleppvorgangs entstehen. 2.

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