Bundesgerichtshof 12. Zivilsenat 25 November 2020, XII ZB 352/20

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Germany · · · 25-11-2020

Leitsatz Sieht das Betreuungsgericht entsprechend § 325 Abs. 1 FamFG von der Bekanntgabe eines Gutachtens an den Betroffenen ab, kann durch die Bekanntgabe des Gutachtens an den Verfahrenspfleger allenfalls dann ein notwendiges Mindestmaß rechtlichen Gehörs sichergestellt werden, wenn zusätzlich die Erwartung gerechtfertigt ist, dass der Verfahrenspfleger mit dem Betroffenen über das Gutachten

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