Bundesgerichtshof 6. Zivilsenat 27 January 2015, VI ZB 40/14

Also known as

Germany · · · 27-01-2015

Leitsatz 1. Eine Berufungsbegründung bedarf einer aus sich heraus verständlichen Angabe, welche bestimmten Punkte des angefochtenen Urteils der Berufungskläger bekämpft und welche tatsächlichen oder rechtlichen Gründe er ihnen im Einzelnen entgegensetzt. Sie muss auf den konkreten Streitfall zugeschnitten sein.

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