Bundesgerichtshof 5. Zivilsenat 4 March 2011, V ZR 123/10
Also known as
Germany · · · 04-03-2011
Leitsatz Die unterbliebene Zulassung der Revision als solche kann den Anspruch auf rechtliches Gehör nicht verletzen . Lässt das Berufungsgericht auf eine Anhörungsrüge hin die Revision nachträglich zu, ohne einen darauf bezogenen Gehörsverstoß festzustellen, ist die Zulassungsentscheidung verfahrensfehlerhaft ergangen und bindet das Revisionsgericht nicht. Verfahrensgang vorgehend LG Berlin, 4.
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