Bundesgerichtshof 1. Zivilsenat 5 November 2020, I ZR 193/19

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Germany · · · 05-11-2020

Leitsatz Die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zum Bereicherungsausgleich bei Anweisungsfällen gelangen nur dann zur Anwendung, wenn zwei Leistungsbeziehungen - ein Deckungsverhältnis und ein Valutaverhältnis - vorliegen, innerhalb derer jeweils eine Leistung geschuldet ist, und die beiden geschuldeten Leistungen aufgrund einer Anweisung an den Angewiesenen durch

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