Bundesgerichtshof 1. Zivilsenat 14 April 2011, I ZR 41/08

Also known as

Germany · · · 14-04-2011

Leitsatz Peek & Cloppenburg II 1. Haben die Parteien ihre gleichlautenden Unternehmenskennzeichen jahrzehntelang unbeanstandet nebeneinander benutzt und besteht deshalb eine kennzeichenrechtliche Gleichgewichtslage, auf die die Grundsätze des Rechts der Gleichnamigen anzuwenden sind, kann nur ausnahmsweise und unter engen Voraussetzungen eine Partei die Unternehmensbezeichnung auch als Marke

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