Bundesgerichtshof 9. Zivilsenat 10 May 2012, IX ZR 143/11

Also known as

Germany · · · 10-05-2012

Leitsatz Wird die Verjährung durch Zustellung einer Streitverkündungsschrift gehemmt und wendet sich die unterlegene Partei mit einer Anhörungsrüge gegen das rechtskräftige Endurteil dieses Rechtsstreits, so wird der Verjährungseintritt gegenüber dem Streitverkündeten durch die Dauer des Rügeverfahrens nicht weiter hinausgeschoben. Verfahrensgang vorgehend OLG München, 14.

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