Bundesgerichtshof 8. Zivilsenat 1 June 2011, VIII ZR 91/10

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Germany · · · 01-06-2011

Leitsatz 1. Zur fristlosen Kündigung wegen fortdauernder unpünktlicher Mietzahlungen. 2. Soweit die vom Mieter einer Wohnung erbrachte Kaution drei Monatsmieten übersteigt, steht ihm - unabhängig von der Beendigung des Mietverhältnisses und der Rückgabe der Mietsache - ein Bereicherungsanspruch zu, der binnen drei Jahren seit Ablauf des Jahres verjährt, in dem der Mieter den überschießenden

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