Bundesgerichtshof 5. Zivilsenat 20 May 2011, V ZR 221/10

Also known as

Germany · · · 20-05-2011

Leitsatz Wird in einem notariellen Grundstückskaufvertrag die Kaufpreiszahlung bestätigt, obwohl sie erst nach der Beurkundung erfolgen soll, stellt die Bestätigung eine Vorausquittung dar. Diese hat für sich genommen weder die Nichtigkeit als Scheingeschäft noch die Formnichtigkeit des Vertrags zur Folge. Verfahrensgang vorgehend KG Berlin, 23.

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