Bundesgerichtshof 9. Zivilsenat 17 May 2018, IX ZB 26/17
Also known as
Germany · · · 17-05-2018
Leitsatz 1. Hat sich der Beklagte auf das Verfahren nicht eingelassen und ist ihm das verfahrenseinleitende Schriftstück nicht zugestellt worden, darf eine Entscheidung nur dann für vollstreckbar erklärt werden, wenn das Gericht feststellt, dass der Beklagte die Möglichkeit hatte, im Urteilsstaat einen Rechtsbehelf gegen die Entscheidung einzulegen. 2.
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