Bundesgerichtshof 8. Zivilsenat 6 October 2010, VIII ZR 271/09

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Germany · · · 06-10-2010

Leitsatz In einem tatsächlich und rechtlich einfach gelagerten Fall bedarf ein gewerblicher Großvermieter für die Abfassung einer auf Zahlungsverzug gestützten Kündigung eines Wohnungsmietvertrags keiner anwaltlichen Hilfe. Die Kosten für einen gleichwohl beauftragten Rechtsanwalt sind dann vom Mieter nicht zu erstatten. Verfahrensgang vorgehend LG Wiesbaden, 18.

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