Bundesgerichtshof 5. Zivilsenat 7 October 2010, V ZB 37/10

Also known as

Germany · · · 07-10-2010

Leitsatz Allein daraus, dass ein Beteiligter während eines Zwangsversteigerungsverfahrens, in dem mit Zustellungen zu rechnen ist, umzieht, ohne dem Vollstreckungsgericht eine neue Anschrift mitzuteilen oder einen Nachsendeantrag zu stellen, kann nicht geschlossen werden, dass er beabsichtigt, Zustellungen arglistig zu verhindern. Verfahrensgang vorgehend LG Verden, 11.

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