Bundesgerichtshof 4. Zivilsenat 25 November 2010, IV ZR 124/09

Also known as

Germany · · · 25-11-2010

Leitsatz Die Bewertung von Nachlassgegenständen, die nach dem Erbfall veräußert werden, orientiert sich, soweit nicht außergewöhnliche Verhältnisse vorliegen, am tatsächlich erzielten Verkaufspreis. Das gilt unabhängig davon, ob die Gegenstände (hier: Grundstücke) zu einem Preis veräußert werden, der über oder unter dem durch einen Sachverständigen ermittelten Schätzwert liegt.

Read the full text

This document is published by rechtsprechung-im-internet.de.

Moonlit adds the citation network, article-level links and cross-references, which are available to search for free.