Bundesgerichtshof 1. Zivilsenat 19 April 2012, I ZR 86/10

Also known as

Germany · · · 19-04-2012

Leitsatz Pelikan 1. Hat der Kläger in den Tatsacheninstanzen Ansprüche aus verschiedenen Kennzeichenrechten alternativ verfolgt, ist ein gerichtlicher Hinweis auf die Notwendigkeit der Angabe der Reihenfolge der geltend gemachten Kennzeichenrechte nicht deshalb entbehrlich, weil das Gericht die Ansprüche für unbegründet hält. 2.

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