Bundesgerichtshof 12. Zivilsenat 4 July 2018, XII ZB 82/18

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Germany · · · 04-07-2018

Leitsatz 1. Die Beschwer eines zur Auskunft verpflichteten Antragsgegners bemisst sich nach seinem Interesse, die Auskunft nicht erteilen zu müssen; es kommt auf den Aufwand an Zeit und Kosten an, den die Erteilung der Auskunft erfordert. Dabei ist grundsätzlich der Stundensatz zugrunde zu legen, den ein Zeuge im Zivilprozess erhalten würde (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 26.

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