Bundesgerichtshof 9. Zivilsenat 22 September 2016, IX ZB 50/15

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Germany · · · 22-09-2016

Leitsatz Die Rücknahme des Antrags auf Restschuldbefreiung durch den Schuldner ist jedenfalls dann unzulässig, wenn sie erklärt wird, nachdem ein Insolvenzgläubiger im Schlusstermin oder in einem an dessen Stelle tretenden schriftlichen Verfahren einen Antrag auf Versagung gestellt und das Insolvenzgericht dem Schuldner hierauf die Restschuldbefreiung versagt hat.

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