Bundesgerichtshof 9. Zivilsenat 29 June 2017, IX ZB 98/16

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Germany · · · 29-06-2017

Leitsatz 1a. Bei der Prüfung, ob Ansprüche zwischen miteinander verheirateten oder ehemals miteinander verheirateten Personen oder zwischen einer solchen und einem Elternteil im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung oder Aufhebung der Ehe stehen, sind nicht nur die tatsächlichen und rechtlichen Verbindungen, sondern auch der zeitliche Ablauf zu berücksichtigen. 1b.

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