Bundesgerichtshof 1. Zivilsenat 6 May 2021, I ZR 167/20

Also known as

Germany · · · 06-05-2021

Leitsatz Vorsicht Falle Ein hinreichender Anlass für die Veröffentlichung eines gegen einen Mitbewerber erwirkten Urteils unter seiner namentlichen Nennung kann bestehen, wenn die angesprochenen Verkehrskreise ein schutzwürdiges Interesse an der Information über die untersagten unlauteren Geschäftsmethoden des Mitbewerbers haben und eine Aufklärung angezeigt ist, um sonst drohende Nachteile bei

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