Bundesgerichtshof 7. Zivilsenat 14 September 2017, VII ZR 3/17
Also known as
Germany · · · 14-09-2017
Leitsatz Vereinbaren die Parteien eines Bauvertrags, dass ein Betrag von 5% der Netto-Schlussabrechnungssumme zur Sicherung einbehalten werden darf, der Unternehmer diesen Einbehalt durch eine Bankbürgschaft ablösen kann und weiter: "Diese Sicherheit - gleich ob als Einbehalt oder als Bürgschaft - dient in dem Zeitraum von der Abnahme bis zum Eintritt der Verjährung der Mängelansprüche dazu, die
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