Bundesgerichtshof 6. Zivilsenat 28 August 2018, VI ZR 509/17
Also known as
Germany · · · 28-08-2018
Leitsatz 1. Eine Haftung wegen Unterlassens der (vorgezogenen) Aufklärung über die Behandlungsalternative der Sectio kommt auch dann in Betracht, wenn die Sectio später durchgeführt wird als sie bei rechtzeitiger Aufklärung durchgeführt worden wäre und diese Verzögerung zu einem Geburtsschaden geführt hat. 2.
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