Bundesgerichtshof 1. Zivilsenat 18 June 2015, I ZR 74/14
Also known as
Germany · · · 18-06-2015
Leitsatz Haftung für Hyperlink 1. Eine Haftung für die Inhalte einer über einen Link erreichbaren Internetseite wird nicht allein dadurch begründet, dass das Setzen des Links eine geschäftliche Handlung des Unternehmers darstellt. 2. Wer sich fremde Informationen zu Eigen macht, auf die er mit Hilfe eines Hyperlinks verweist, haftet dafür wie für eigene Informationen.
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