Bundesgerichtshof Kartellsenat 21 January 2014, KVR 38/13

Also known as

Germany · · · 21-01-2014

Leitsatz Viskosefasern Umsätze aus Warenlieferungen, die absprachegemäß direkt an einen Standort im Inland erfolgen, sind als Inlandsumsätze zu qualifizieren. Das gilt auch dann, wenn die Entscheidung über den Lieferauftrag von einer im Ausland ansässigen Einkaufsorganisation eines multinationalen Unternehmens getroffen wird. Verfahrensgang vorgehend OLG Düsseldorf, 15.

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