Bundesgerichtshof 5. Zivilsenat 20 January 2012, V ZR 55/11

Also known as

Germany · · · 20-01-2012

Leitsatz Die vorzeitige Abberufung eines Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft wegen gravierender Pflichtverletzungen mit der Folge, dass den Wohnungseigentümern eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zugemutet werden kann, führt im Regelfall dazu, dass eine materiell-rechtliche Ermächtigung zu einem Forderungseinzug erlischt. Verfahrensgang vorgehend LG Köln, 3.

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