Bundesgerichtshof 9. Zivilsenat 8 March 2012, IX ZR 78/11
Also known as
Germany · · · 08-03-2012
Leitsatz Ordnet das Gericht als Sicherungsmaßnahme an, dass ein der Aussonderung unterliegender Gegenstand von dem Berechtigten nicht herausverlangt werden darf, steht dem Aussonderungsberechtigten gegen den vorläufigen Insolvenzverwalter wegen eines durch Nutzung oder Beschädigung eingetretenen Wertverlusts ein Ersatzanspruch zu.
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