Bundesgerichtshof 5. Zivilsenat 13 February 2014, V ZB 88/13

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Germany · · · 13-02-2014

Leitsatz Übernimmt jemand im Wege der befreienden Schuldübernahme die Schuld eines anderen, deren zugrunde liegender Anspruch durch eine Vormerkung gesichert ist, und wird er zeitgleich Inhaber des von der Vormerkung betroffenen Rechts, erlischt die Vormerkung nicht. Der Schuldnerwechsel kann nicht in das Grundbuch eingetragen werden. Verfahrensgang vorgehend OLG Frankfurt, 23.

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