Bundesgerichtshof 6. Zivilsenat 17 April 2012, VI ZB 44/11

Also known as

Germany · · · Cited by 8 · 17-04-2012

Leitsatz 1. Das Gericht darf über einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht vor Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist entscheiden. Durch eine vorzeitige Entscheidung ist der Anspruch des Antragstellers auf rechtliches Gehör aber nur dann verletzt, wenn die Partei, die die Frist versäumt hat, substanziiert darlegt, dass sie vor Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist noch weiter

Read the full text

This document is published by rechtsprechung-im-internet.de.

Moonlit adds the citation network (8 references), article-level links and cross-references, which are available to search for free.