Bundesgerichtshof 6. Zivilsenat 17 April 2012, VI ZB 44/11
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Germany · · · Cited by 8 · 17-04-2012
Leitsatz 1. Das Gericht darf über einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht vor Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist entscheiden. Durch eine vorzeitige Entscheidung ist der Anspruch des Antragstellers auf rechtliches Gehör aber nur dann verletzt, wenn die Partei, die die Frist versäumt hat, substanziiert darlegt, dass sie vor Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist noch weiter
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