Bundesgerichtshof 5. Zivilsenat 30 June 2011, V ZB 261/10

Also known as

Germany · · · 30-06-2011

Leitsatz Der Ausländer hat es nicht zu vertreten, wenn eine Abschiebung auf Grund einer von ihm beantragten einstweiligen Anordnung des Verwaltungsgerichts nicht durchgeführt werden kann. Das Scheitern der Abschiebung aus diesem Grunde rechtfertigt keine weitere Verlängerung einer bereits über drei Monate andauernden Abschiebungshaft. Verfahrensgang vorgehend LG Hamburg, 8.

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