Bundesgerichtshof 10. Zivilsenat 3 April 2012, X ZR 130/10

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Germany · · · 03-04-2012

Leitsatz Straßenausbau 1. Zu der Ausschlusssanktion für Angebote, welche geforderte Erklärungen nicht enthalten, korrespondiert die Verpflichtung der Auftraggeber, die Vergabeunterlagen so eindeutig zu formulieren, dass die Bieter diesen Unterlagen deutlich und sicher entnehmen können, welche Erklärungen von ihnen wann abzugeben sind.

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