Bundesgerichtshof Senat für Notarsachen 20 July 2020, NotZ (Brfg) 2/19

Also known as

Germany · · · 20-07-2020

Leitsatz Für die Versagung der Erlaubnis zur Führung der Bezeichnung "Notar außer Dienst (a.D.)" bedarf es keiner Dienstverfehlung, die derart schwerwiegend ist, dass sie bei Fortbestehen der Notartätigkeit zu einer Entfernung aus dem Amt geführt hätte, und auch keines Disziplinarverfahrens, welches Letzteres zum Ziel gehabt hätte.

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