Bundesgerichtshof 5. Zivilsenat 29 January 2021, V ZR 139/19
Also known as
Germany · · · 29-01-2021
Leitsatz 1a. Dass ein beurkundungsbedürftiges Grundstücksgeschäft unter der Bedingung des Zustandekommens oder des Fortbestands eines anderen Rechtsgeschäfts vorgenommen wird, rechtfertigt für sich genommen nicht die Annahme, dass die Rechtsgeschäfte nach dem Willen der Parteien eine Einheit bilden und daher beide beurkundungsbedürftig sind.
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