Bundesgerichtshof 5. Zivilsenat 10 July 2015, V ZR 169/14

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Germany · · · 10-07-2015

Leitsatz 1. Wird ein Mehrheitsbeschluss gefasst, wonach bestimmte gemeinschaftsbezogene Individualansprüche der Wohnungseigentümer (für die eine geborene Ausübungsbefugnis des Verbands nicht besteht) im Wege der Klage durchgesetzt werden sollen, wird im Zweifel eine gekorene Ausübungsbefugnis des Verbands begründet. 2.

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