Bundesgerichtshof 5. Zivilsenat 17 October 2014, V ZR 26/14

Also known as

Germany · · · 17-10-2014

Leitsatz 1. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann jedenfalls dann die Aufbringung von Vorschüssen beschließen, um den Verwalter in die Lage zu versetzen, einen Rechtsanwalt mit der Rechtsverteidigung der übrigen Wohnungseigentümer gegen Beschlussanfechtungsklagen zu beauftragen, wenn solche Klagen allgemein zu erwarten sind. 2.

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