Bundesgerichtshof 12. Zivilsenat 23 June 2021, XII ZB 42/21
Also known as
Germany · · · 23-06-2021
Leitsatz Das Beschwerdegericht darf nicht von der erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren absehen, wenn von dieser neue Erkenntnisse zu erwarten sind, was etwa dann der Fall ist, wenn das Beschwerdegericht seine Entscheidung auf eine neue Tatsachengrundlage wie eine ergänzende Stellungnahme des Sachverständigen stützt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 18.
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