Bundesgerichtshof 9. Zivilsenat 20 September 2012, IX ZR 208/11
Also known as
Germany · · · 20-09-2012
Leitsatz Die Abtretung künftiger Gehaltsansprüche vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bleibt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach dem Ende des Monats der Verfahrenseröffnung auch insoweit wirksam, als die Ansprüche auf einem Dienstverhältnis beruhen, das erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingegangen worden ist. Verfahrensgang vorgehend LG Mönchengladbach, 16.
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