Bundesgerichtshof 10. Zivilsenat 30 January 2018, X ZR 119/15
Also known as
Germany · · · 30-01-2018
Leitsatz 1. Verfügt ein Erblasser in einem Testament umfassend über sein Vermögen, so kann dies jedenfalls dann als konkludenter Widerruf einer früheren entgegenstehenden rechtsgeschäftlichen Erklärung anzusehen sein, wenn der Erblasser sich von dieser Erklärung auch schon zu Lebzeiten jederzeit hätte einseitig lösen können. 2.
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