Bundesgerichtshof 10. Zivilsenat 21 June 2016, X ZR 41/15
Also known as
Germany · · · 21-06-2016
Leitsatz Prozesskostensicherheit 1. Hat eine nach dem Recht eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum errichtete Gesellschaft ihren satzungsmäßigen Sitz in diesem Mitglied- oder Vertragsstaat, ist sie jedenfalls dann nicht verpflichtet, auf Verlangen des Beklagten wegen der Prozesskosten Sicherheit zu leisten, wenn
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