Bundesgerichtshof Kartellsenat 12 June 2018, KVR 38/17
Also known as
Germany · · · 12-06-2018
Leitsatz Holzvermarktung Baden-Württemberg 1. Eine die Kartellbehörde zur Aufhebung einer Verpflichtungszusagenentscheidung berechtigende Änderung der tatsächlichen Verhältnisse in einem für die Verfügung wesentlichen Punkt ist nicht schon dann anzunehmen, wenn der Kartellbehörde nachträglich wesentliche Tatsachen bekannt werden, die bereits bei Erlass der Verfügung vorgelegen haben. 2.
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