Bundesgerichtshof 12. Zivilsenat 7 July 2010, XII ZR 157/08

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Germany · · · 07-07-2010

Leitsatz 1. Die Krankheit eines unterhaltsbedürftigen Ehegatten stellt regelmäßig keinen ehebedingten Nachteil dar. Hierunter sind vornehmlich Einbußen zu verstehen, die sich aus der Rollenverteilung in der Ehe ergeben, nicht dagegen solche, die aufgrund sonstiger persönlicher Umstände oder schicksalhafter Entwicklungen eingetreten sind (im Anschluss an Senatsurteil vom 30.

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