Bundesgerichtshof 13. Zivilsenat 31 August 2021, XIII ZB 35/19

Also known as

Germany · · · 31-08-2021

Leitsatz Soweit die Umstände der Feststellung des Betroffenen im Bundesgebiet konkret darauf hindeuten, dass dieser den zuständigen Mitgliedstaat in absehbarer Zeit nicht aufsuchen will, und diese Umstände ein Indiz für Fluchtgefahr begründen, wird dieser Anhaltspunkt durch die Einleitung eines Asylverfahrens in Deutschland nicht gegenstandslos; allerdings kann im Rahmen der vorzunehmenden

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