Bundesgerichtshof 9. Zivilsenat 13 February 2014, IX ZR 313/12
Also known as
Germany · · · 13-02-2014
Leitsatz 1. Die Erfüllung eines Konsignationslagervertrages kann dadurch gewählt werden, dass der Verwalter dem Lager im Eigentum des Vertragspartners stehendes Material entnehmen und im Betrieb des Schuldners verarbeiten lässt. 2. Können die durch die Entnahmen geschlossenen Einzelverträge nicht vollständig aus der Masse erfüllt werden, haftet der Verwalter nach Maßgabe des § 61 InsO.
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