Bundesgerichtshof 2. Zivilsenat 22 March 2010, II ZR 75/09
Also known as
Germany · · · 22-03-2010
Leitsatz 1. Für die Bemessung der Beschwer eines Rechtsmittels gegen die Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft ist auf den Aufwand an Zeit und Kosten abzustellen, den die Erfüllung des titulierten Anspruchs erfordert, sowie auf etwaige Geheimhaltungsinteressen des Verurteilten, nicht aber auf den Wert des Auskunftsanspruchs. 2.
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