Bundesgerichtshof 9. Zivilsenat 18 October 2018, IX ZB 31/18

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Germany · · · 18-10-2018

Leitsatz 1. Das Beschwerdegericht ist an seine Entscheidung über die Vergütung des Insolvenzverwalters in entsprechender Anwendung des § 318 ZPO gebunden; es darf sie nicht aufgrund einer Gegenvorstellung nachträglich ändern. 2. Zur Unzulässigkeit einer Gegenvorstellung, mit der die nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde erstrebt wird. Verfahrensgang vorgehend LG Dessau-Roßlau, 15.

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