Bundesgerichtshof 5. Zivilsenat 20 July 2012, V ZR 241/11

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Germany · · · 20-07-2012

Leitsatz 1. Hat derjenige, der im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, das Wohnungseigentum nach materiellem Recht nicht wirksam erworben, so ist er zu der Erhebung einer Anfechtungsklage nicht befugt; der wahre Berechtigte ist Träger der mit dem Wohnungseigentum verbundenen Rechte und Pflichten. 2.

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