Bundesgerichtshof 9. Zivilsenat 30 June 2011, IX ZR 155/08
Also known as
Germany · · · 30-06-2011
Leitsatz Holt eine Behörde von anderen Behörden desselben Landes Informationen ein, um eine Schuld des Landes im Wege der Aufrechnung tilgen zu können, müssen auch die Informationen verlangt und erteilt werden, die der Wirksamkeit einer Aufrechnung insolvenzrechtlich entgegenstehen können.
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