Bundesgerichtshof Senat für Notarsachen 18 July 2011, NotZ (Brfg) 1/11
Also known as
Germany · · · 18-07-2011
Leitsatz 1. Konkurrieren um eine ausgeschriebene Notarstelle ein Notar aus dem Land, in dem die Stelle zu vergeben ist, und ein Notar aus einem anderen Land, ist es im Rahmen der gebotenen Beurteilung der Belange einer geordneten Rechtspflege eine zulässige Erwägung, dass bei der Vergabe der Stelle an den landesfremden Bewerber keine Stelle zur Besetzung durch anstellungsreife Notarassessoren
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