Bundesgerichtshof 7. Zivilsenat 14 January 2010, VII ZB 56/07

Also known as

Germany · · · 14-01-2010

Leitsatz 1. Ein Antragsgegner, der nach Abschluss eines selbstständigen Beweisverfahrens mit seinem Antrag auf Erhebung der Klage über eine angemessene Überlegungsfrist hinaus so lange wartet, bis der etwaige Anspruch des Antragstellers verjährt ist, handelt rechtsmissbräuchlich, wenn es für ihn keine triftigen Gründe gab, den Antrag nicht früher zu stellen. 2.

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