Bundesgerichtshof 9. Zivilsenat 21 January 2016, IX ZA 24/15

Also known as

Germany · · · 21-01-2016

Leitsatz Ein nach Ablauf eines Jahres nach dem Ende der versäumten Frist gestellter Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist auch dann unzulässig, wenn die Fristversäumung dadurch verursacht worden ist, dass ein zuzustellendes Schriftstück von der Person, an die eine zulässige Ersatzzustellung erfolgte, dem Empfänger vorenthalten wurde. Verfahrensgang vorgehend LG Bonn, 29.

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